Allgemeine Geschäftsbedingungen  von LENOMA-AUTOMOTIVE CONSULT

 

 

 

§1 Wirkungsbereich

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der jeweiligen  Geschäftsbereiche die LENOMA verfügt. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, dem Auftragnehmer (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer aktuell geltenden Fassung. Die AGB gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

§2 Gegenstand

 

Gegenstand bzw. Angebot der Leistungen des Anbieters, sind die folgenden.

 

KFZ-Kaufhilfe

 

KFZ-Verkaufshilfe/Vermittlung

 

KFZ sofort Verkaufen

 

KFZ-Vermittlung/Einkauf (Händler)

 

 

 

§3 KFZ-Kaufhilfe

 

1 Der Anbieter bietet kostenpflichtig dem Auftraggeber an, beim Kauf eines vom Auftraggeber ausgewählten KFZ zu unterstützen. Der Vertragsabschluss kommt zustande, in dem der Auftraggeber vor dem Absenden des online Formulars die AGB lesen kann und diese durch anklicken bestätigt. Danach erhält der Auftraggeber vom Anbieter eine Auftragsbestätigung dass er einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat. Im Fall einer formlosen Beauftragung  per Post, Telefon, Email oder Fax – erhält der Auftraggeber vom Anbieter per Fax oder Email ein Auftragsformular übermittelt. Der Auftraggeber sendet das Auftragsformular ausgefüllt an den Anbieter zurück. Der Auftraggeber erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung per Email oder Fax des Anbieters übermittelt. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag ebenfalls als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

 

Der Auftraggeber erhält dafür vom Anbieter folgende Dienstleistungen.

 

1.1 Wird der Anbieter vom Auftraggeber durch die verbindliche Buchung mit einer Kaufhilfe eines KFZ beauftragt, erfolgt durch den Anbieter die Kontaktaufnahme und Verhandlung mit dem Verhandlungspartner, welcher vom Auftraggeber an den Anbieter übermittelt wird. Eine Verhandlung umfasst insbesondere den persönlichen Kontakt mit dem potentiellen Vertragspartner des Auftraggebers. Der Anbieter prüft sowohl die Ausstattungskriterien, als auch die Richtigkeit der Fahrzeugangaben. Durch den Anbieter erfolgt eine optische und technische Überprüfung. Der Anbieter führt eine Probefahrt durch. Während den Verhandlungen bemüht sich der Anbieter, einen möglichst vorteilhaften Preis, ein günstiges Finanzierungsangebot und kostenlos Fahrzeugzubehör, wie z.B. Winterräder für den Auftraggeber zu erreichen. Der Anbieter empfiehlt dem Auftraggeber, ob er den Vertrag mit dem Verhandlungspartner schließt oder nicht. Kommt es zwischen Auftraggeber und Verhandlungspartner zu Vertragsschluss, so prüft der Anbieter vorab alle Kauf- und Finanzierungsdokumente auf Richtigkeit. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verhandlungen zu einem vorteilhaften Ergebnis führen, der Preis für das Fahrzeug in Ansehung seiner Beschaffenheit angemessen ist oder dass der verhandelte Preis der bestmögliche wäre. Die Verhandlung dient lediglich der Vorbereitung des Vertragsschlusses. Der Vertrag wird durch den Auftraggeber geschlossen. Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Garantie oder sonstige Gewährleistung für das vom Auftraggeber erworbene Fahrzeug. Sofern der Anbieter Verträge für den Auftraggeber einsieht, so leistet er keine Rechtsberatung und übernimmt hierfür keine Haftung. Die Beratung an sich bleibt davon unberührt.

 

Preis/Vergütung   

 

                                                                                                                                               

 

 1.3 Die Vergütung  in Höhe von 139,00EUR beinhalten alle, die unter 1.1 genannten Punkte. Die Fahrtkosten werden vom Anbieter mit 0,99EUR/Kilometer dem Auftraggeber zzgl. berechnet. Fahrtkosten werden für Fahrten erhoben, welche ausschließlich für den Kaufprozess notwendig sind. Alle Fahrten müssen vor Fahrtantritt vom Auftraggeber z.B. via Mail, SMS, FAX bestätigt werden.        Im Fall das der Anbieter mit dem Verhandlungspartner (Verkäufer) durch sein Verhandlungsgeschick einen Preisnachlass zum ursprünglichen Preis aushandelt, erhält der Anbieter zusätzlich 50% des Preisnachlasses, der vom Verhandlungspartner gewährt wird. Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.        

 

(Ende der AGB Kaufhilfe)                                                                                                                                                                         

 

§4 KFZ-Verkaufshilfe/Vermittlung

 

1 Der Vertragsabschluss kommt zustande, in dem der Auftraggeber beim Absenden der jeweiligen online Formulare “Fahrzeug inserieren“ oder  “Verkaufshilfe buchen“  die AGB durch Anklicken bestätigt und absendet. Danach erhält der Auftraggeber vom Anbieter eine Auftragsbestätigung dass er einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat. Im Fall einer formlosen Beauftragung  per Post, Telefon, Email oder Fax – erhält der Auftraggeber vom Anbieter per Fax oder Email ein Auftragsformular übermittelt. Der Auftraggeber sendet das Auftragsformular ausgefüllt an den Anbieter zurück. Der Auftraggeber erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung per Email oder Fax des Anbieters übermittelt. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag ebenfalls als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

 

1.1 Hinweis:

 

Für die mit * gekennzeichneten Bedingungen gelten folgende Regeln. Für überregionale Standorte des Auftraggebers erfolgt die Dienstleistung des Anbieters ausschließlich online. Das bedeutet, wenn sich das zum Verkauf stehende Fahrzeug des Auftraggebers überregional bzw. mehr als 50 Kilometer entfernt vom Standort des Anbieters befindet, kann z.B. ein Zustandsbericht des Fahrzeugs durch den Anbieter nicht Vorort erstellt werden oder sein Beisein während eines Besichtigung Termins ist nicht möglich, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt  den Anbieter mit einer Anfahrt zum Standort des Fahrzeugs.(Kostenpflichtig)

 

1.2 Die verpflichtende Voraussetzung für den Beginn der Verkaufsaktivitäten durch den Anbieter ist, dass der Auftraggeber binnen 24 Stunden alle bestehenden Anzeigen, welche er zum Zeitpunkt der Beauftragung noch in Onlinebörsen geschaltet hat, nachweislich löscht. Das zu vermarktende Fahrzeug hat eine gesamt  Laufleistung von nicht mehr als 200.000KM.

 

1.3 Der Auftraggeber übermittelt seine kompletten Fahrzeugdaten über das Onlineformular an den Anbieter. Der Auftraggeber bestätigt mit der Eingabe der Daten in das Formular, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist oder dass er bevollmächtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Anbieter erstellt eine Fahrzeugbewertung  für eine Preisermittlung und unterbreitet dem Auftraggeber den Marktgerechten Verkaufspreis des Fahrzeugs.

 

1.4 Der Anbieter ermittelt den Vermarktungspreis anhand einer bundesweiten Selektion mit vergleichbaren Fahrzeugen und Bewertet mit Unterstützung der „DAT“(Deutsche-Automobil-Treuhand).  Bei der Insertion des Fahrzeugs des Auftraggebers achtet der Anbieter darauf, dass die Preiskategorie wie z.B. “Erhöhter Preis“, “Fairer Preis“, “Guter Preis“, “Sehr guter Preis“ welche auf den Plattformen wie mobile.de oder Autoscout24 angezeigt wird, nicht schlechter als “Fairer Preis“ erscheint.  Sollte bei der Insertion die Preiskategorie, durch den Wunschpreis des Auftraggebers, als “Erhöhter Preis“ erscheinen, empfehlt der Anbieter dem Auftraggeber eine angepasste Preisänderung. Lehnt der Auftraggeber die Preisänderung ab, kann der Anbieter den Vertrag sofort beenden.

 

Grund:  Fahrzeuge, welche auf den Plattformen als “Erhöhter Preis“, “Hoher Preis“,

 

usw. angezeigt werden, sind aus Erfahrung  nicht nachgefragt, und damit auch unverkäuflich.

 

 

 

1.5 Der Auftraggeber entscheidet ob er zum empfohlenen Preis das Fahrzeug  verkauft oder nicht. Der Anbieter kann die Vermarktung des Fahrzeugs verweigern, wenn aus seiner Sicht der vom Auftraggeber  gewünschte Verkaufspreis als unrealistisch angesehen wird.

 

1.6 Ist der Auftraggeber mit der Preisempfehlung einverstanden beginnt der Anbieter mit der Vermarktung.*Der Anbieter erstellt einen Zustandsbericht des zu veräußernden KFZ. Der Anbieter empfiehlt dem Auftraggeber die Durchführung von Maßnahmen zur potenziellen Wertsteigerung. *Auf Wunsch und nach Absprache mit dem Auftraggeber, erstellt  der Anbieter Bildmaterial vom KFZ. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit, Bilder von seinem KFZ online direkt in das Auftragsformular vom Anbieter hochzuladen. Der Anbieter veröffentlicht auf seiner Plattform das vom Auftraggeber inserierte Fahrzeug. Außerdem schaltet der Anbieter für den Auftraggeber Annoncen über diverse Verkaufsportale wie z.B. mobile.de und vermittelt auch an KFZ-Händler. *Der Anbieter verhandelt und steuert den gesamten Verkaufsprozess mit dem Verhandlungspartner (Käufer) am Vorort oder mittels Fernsprecher. Der Kaufvertrag zwischen Verhandlungspartner (Verkäufer) wird ausschließlich durch den Auftraggeber geschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach einem erfolgten Verkauf, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.

 

1.7 Die Vergütung für die Dienstleitung des Anbieters wird mit 5% des Verkaufspreises honoriert, jedoch mindestens 495,00 € und maximal 895,00 €. 

 

 

 

Preis/Vermittlungsvergütung in Übersicht

 

 

 

1.8 Bei erfolgreichem Verkauf des Kfz vom Auftraggeber an einen vom Anbieter vermittelten Käufer beträgt die  Vermittlungsgebühr:                                                                                                                                                                                             

 

Fahrzeuge bis zu einem Verkaufspreis von 9.900 € (inkl.MwSt.) = 495 €.

 

Fahrzeuge ab einem Verkaufspreis von 9.901 € bis 17.900 € = 5% gerechnet aus dem Verkaufspreis.

 

Fahrzeuge ab 17.901 € bis 89.999 € = 895 €

 

Fahrzeuge  ab 90.000 € = Individuell nach Absprache mit Auftraggeber.

 

 

 

1.9 Der Anspruch der Vermittlungsgebühren des Anbieters kommt durch die

 

Bekanntgabe der Kontaktdaten von Kaufinteressenten des Anbieter an den  Auftraggeber zustande. Mit Abschluss des Kaufvertrags, obgleich der Käufer des Fahrzeugs das Fahrzeug komplett gezahlt hat oder nicht, werden die Vermittlungsgebühren zur Zahlung fällig.  Die Vermittlungsgebühren des Anbieters werden im Fall einer Rückabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer nicht erstattet.  Sollte nach Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und dessen Käufer erst nach Ablauf  des Vereinbarungsvertrags und aufgrund der Tätigkeit vom Anbieter zustande gekommen sein, so bleibt der Anspruch auf die Vermittlungsgebühren des Anbieters bestehen. Auch wenn das Fahrzeug an weitere Dritte verkauft wird wodurch der Käuferkontakt über den Kontakt vom Interessenten vom Anbieter zustande gekommen ist, besteht der Anspruch auf Vermittlungsgebühren.

 

 

 

Laufzeit/Kündigung

 

2 Der Vertrag beginnt für beide Parteien mit der Beauftragung über die Plattform des Anbieters und endet automatisch nach 3 Monaten ohne bedarf einer Kündigung. Bei wichtigem Grund hat der Auftraggeber während des Verkaufsprozesses das Recht zur ordentlichen Kündigung. Im Fall einer ordentlichen Kündigung verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter, eine Aufwandsentschädigung  für bereits erbrachte Leistungen i.H.v. 295 € zzgl. eventuell entstandener Fahrtkosten (0,99€/Kilometer) zu bezahlen. Die Kündigung kann per Mail oder per Post erfolgen. Telefonisch kann nicht gekündigt werden.

 

 

 

Sonstige rechtliche Hinweise

 

2.1 Wird bei einem Besichtigungstermin durch einen potenziellen Käufer festgestellt, dass die vom Auftraggeber gemachten Angaben nicht richtig sind,  (z.B. falscher Kilometerstand, verschwiegene Mängel, verschwiegener Unfallschaden, allgemeiner Zustand etc.) kann dadurch das Fahrzeug nicht verkauft werden und der Anbieter kündigt aus wichtigem Grund den Vertrag fristlos. 

 

2.2 Verschweigt der Auftraggeber bewusst die Veräußerung seines Fahrzeugs an einen durch den Anbieter vermittelten Käufer mit dem Ziel die vereinbarten Vermittlungsgebühren zu umgehen, erhebt der Anbieter gegen den Auftragsgeber eine Konventionalstrafe.

 

Die Konventionalstrafe ergibt sich wie folgt:

 

Fahrzeuge mit Verkaufswert bis 9999 € (inkl. MwSt.) = 1200 €

 

Fahrzeuge mit Verkaufswert ab 10 000 € (inkl. MwSt.) = 10% aus dem Verkaufspreis

 

Hinweis: Im Falle eines gerichtlichen Rechtstreits, wird der neue Eigentümer( Interessent des Anbieters) des Fahrzeuges als Zeuge geladen.

 

Verweigert der Auftraggeber den Verkauf des Fahrzeuges, obwohl ein Käufer besteht, so erhebt der Anbieter gegen den Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des Verkaufspreises.

 

 

 

Auch wenn zwischen Auftraggeber und Käufer noch kein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen ist aber es jedoch eine mündliche Vereinbarung gibt und die Abwicklung bereits eindeutig besprochen wurde, erhebt der Anbieter gegen den Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des Verkaufspreises.

 

 

 

Absage Besichtigungstermin

 

2.3 Sollte der Auftraggeber den mit dem Interessenten des Anbieters vereinbarten Besichtigungstermin nicht rechtzeitig absagen, sondern erst kurz bevor der Interessent schon am Besichtigungsstandort eingetroffen ist, werden dem Auftragsgeber die Aufwendungskosten des Interessenten berechnet.

 

Gleiches gilt auch dann, wenn der Interessen kurz vor Ankunft am Besichtigungsstandort von der Absage erfährt. Grundlage der Berechnung = 1,50 € für jeden gefahrenen Kilometer.                       

 

Rechte und Pflichten

 

2.4 Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, selbst einen Kaufinteressenten für das Fahrzeug zu finden. Hat der Auftraggeber Verkaufs-Anzeigen auf Online Plattformen für Gebrauchtwagen wie z.B. mobile.de, Autoscout24 oder eBay-Kleinanzeigen veröffentlicht, so sind diese für die Vertragsdauer der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter zu deaktivieren. Hintergrund für die Deaktivierung der Annoncen ist, dass doppelte Inserate von den KFZ-Onlinebörsen verboten sind.  Wird die Deaktivierung bzw. die Löschung eigener Annoncen vom Auftraggeber verweigert, wird der Vertrag sofort ohne Fristeinhaltung vom Anbieter gekündigt.

 

2.5 Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter, Ihm über alle Vorgänge und Änderungen  die für die Vermittlungsdienstleistung  wichtig sind zu informieren, vor allem über die Beendigung des Verkaufs oder sonstigen eintretenden Fälle. Dies bezieht sich auf den Zustand des Fahrzeuges oder für den Fall das ein Unfallschaden eintritt oder der Kilometerstand sich verändert. Der Auftraggeber gewährleistet während der Dauer des Vertrags, dass nach Absprache das Fahrzeug besichtigt werden kann. Nach Ablauf der vertraglichen Vereinbarung von 3 Monaten, ist die Vereinbarung beendet. Es entstehen für den Auftraggeber dann keine weiteren Gebühren.

 

Wird ein Verkaufserfolg nach Ablauf der Vertragsvereinbarung nicht erzielt, kann diese vom Auftraggeber verlängert werden. Bei Verlängerung der Vertragsvereinbarung wird der Anbieter dem Auftraggeber einen neuen Verkaufspreisvorschlag anbieten, welcher der Auftraggeber annimmt oder ablehnt. Stimmt der Auftraggeber einer Vertragsvereinbarung zu und bestätigt diese via online, kann die vereinbarte Preisuntergrenze nicht hoch gesetzt werden.

 

2.6 Hinweis: Tritt während der Laufzeit seitens des Auftraggebers die Kündigung ein, bevollmächtigt der Auftraggeber den Anbieter durch erteilen einer Vollmacht, die Prüfung ob eine Ummeldung des Fahrzeugs vom Auftraggeber stattgefunden hat.

 

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

2.7 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. Die Folgen einer unzureichenden Information des Anbieters durch den Auftraggeber hat allein der Auftraggeber zu vertreten.

 

(Ende der AGB Verkaufshilfe)                                                                                                                                                                          

 

 

 

§5 KFZ sofort verkaufen

 

1 Mit dem Absenden des Onlineformulars  zur Anfrage eines Ankaufpreises entsteht zwischen dem Auftraggeber und Anbieter keinerlei rechtliche Vereinbarung. Die Angaben aus dem Formular dienen dem Anbieter lediglich zur Ermittlung eines Onlinepreises. Der Onlinepreis wird in einer Spanne „von bis“ angegeben, da zum Zeitpunkt der Preisermittlung nicht alle Informationen zur Bewertung eindeutig vorhanden sind (z.B. allgemeiner Zustand, technischer Zustand, usw.). Aus diesem Grunde kann der Ankaufspreis an einer Ankaufstation sich auch außerhalb der Onlinepreisermittlung sowohl niedriger, als auch höher bewegen. Nach dem Absenden des Formulars erhält der Auftraggeber einen Onlinepreis, sowie 2 Möglichkeiten zur Vermarktung seines Fahrzeuges zur Auswahl. Möglichkeit 1 wäre der direkte Verkauf an einer Ankaufstation (Kooperation mit Autohäusern), sowie  Möglichkeit 2, die Vermittlung. Bei den Ankaufstationen vom Anbieter handelt es sich um eigenständige Autohändler, welche ihr Gewerbe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben. Entscheidet sich der Auftraggeber für eine Ankaufstation, so kann er einen Termin zum Verkauf seines Fahrzeuges mit einer Ankaufstation vereinbaren. Die Übermittlung des Ankaufpreises ist lediglich als vorläufiges Angebot zu verstehen und nicht als verbindliche Kaufzusage oder Festpreis. Bei Ankauf des Fahrzeuges des Auftraggebers durch eine Ankaufstation, ist der Anbieter kein Vertragspartner. Die komplette Abwicklung findet ausschließlich zwischen Auftraggeber und der Ankaufstation statt. Dieser Vorgang ist für den Auftraggeber kostenlos.                                               

 

(Ende der AGB KFZ SOFORT verkaufen)                                                                                   

 

§6 KFZ-Vermittlung/Einkauf (Händler)

 

1 Beauftrag der Auftraggeber (KFZ-Händler)  den Anbieter ausschließlich mit dem Einkauf von Fahrzeugen, so recherchiert der Anbieter für den Auftraggeber nach passenden Fahrzeugen. Hat der Anbieter ein passendes Fahrzeug für den Auftraggeber gefunden, verhandelt der Anbieter mit dem Verhandlungspartnern (Verkäufer) und vermittelt zwischen Auftraggeber und Verhandlungspartnern. Möchte daraufhin der Auftraggeber das Fahrzeug erwerben, so bestätigt der Auftraggeber via Mail/Fax dem Anbieter, dass er das angebotene Fahrzeug erwirbt und er dem Anbieter die zuvor vereinbarte Vergütung bzw. Provision nach Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Verhandlungspartner (Verkäufer) zahlt. Anschließend vermittelt der Anbieter dem Verhandlungspartner (Verkäufer), für die Erstellung aller Kaufdokumente, den Firmenname sowie Firmenanschrift des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Weitergabe seiner Adressdaten an Dritte damit einverstanden. Der Kaufvertrag wird ausschließlich durch den Auftraggeber geschlossen. Der Anbieter haftet nicht für die Beschaffenheit der Fahrzeuge.

 

1.1 Der Auftraggeber(Händler) kann optional vor dem Kauf eines Fahrzeugs den Anbieter zusätzlich mit der optischen und technischen Prüfung der Fahrzeuge beauftragen. Hierbei wird das Angebotspaket "Rundum Voll Service" angewendet und umfasst die gleiche Dienstleitung wie unter §3 1.1  aufgeführt.

 

 

 

 

 

Inserat Händler

 

1.2 Der Anbieter stellt für KFZ-Händlern die LENOMA Plattform zum inserieren von Kraftfahrzeugen zur Verfügung. Die Insertion ist kostenlos.

 

Der KFZ-Händler stellt dem Anbieter Daten und Bilder des zu veräußernde Fahrzeugs zur Verfügung, in dem der KFZ-Händler die Daten direkt über die Plattform von LENOMA uploadet. Der inserierende KFZ-Händler erklärt sich damit einverstanden, dass ausschließlich die Kontaktdaten des Anbieters zur Kontaktaufnahme von Interessenten im Inserat eingetragen werden. Der KFZ-Händler ist weiterhin berechtigt, selbst einen Kaufinteressenten für das Fahrzeug zu finden.

 

Der Anbieter vermittelt zwischen Interessent und KFZ-Händler. Kommt es zwischen Interessent und KFZ-Händler zum Vertragsabschluss, welches durch die Vermittlung vom Anbieter zustande gekommen ist, vergütet der KFZ-Händler dem Anbieter aus dem Verkaufspreis eine Provision i.H.v. 2%, jedoch mindestens 200€ und maximal 400€. Der Vertrag kommt zu Stande in dem der KFZ-Händler nach Eingabe der Daten seines Fahrzeugs auf der Plattform von LENOMA eingegeben, sowie die AGBS akzeptiert und abgesendet hat. Die Laufzeit ist unbegrenzt.

 

Sollte nach Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem KFZ-Händler und dessen Käufer erst nach Ablauf  des Vereinbarungsvertrags und aufgrund der Tätigkeit vom Anbieter zustande gekommen sein, so bleibt der Anspruch auf die Vermittlungsgebühren des Anbieters bestehen. Auch wenn das Fahrzeug an weitere Dritte verkauft wird wodurch der Käuferkontakt über den Kontakt vom Interessenten vom Anbieter zustande gekommen ist, besteht der Anspruch auf Vermittlungsgebühren. Mit Abschluss des Kaufvertrags, obgleich der Käufer des Fahrzeugs das Fahrzeug komplett gezahlt hat oder nicht, werden die Vermittlungsgebühren zur Zahlung fällig. Die Vermittlungsgebühren des Anbieters werden im Fall einer Rückabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer nicht erstattet.

 

Hinweis: Tritt während der Laufzeit seitens des KFZ-Händler der Fall ein das er das Fahrzeuginserat löschen möchte, bevollmächtigt der KFZ-Händler den Anbieter durch erteilen einer Vollmacht, die Prüfung ob eine Anmeldung des Fahrzeugs vom Käufer, welcher durch den Anbieter vermittelt wurde,  stattgefunden hat. Wenn der KFZ-Händler bewusst versucht den Verkauf zu verschweigen oder in sonstiger Weise zu verheimlichen, wird unter anderem eine Konventionalstrafe erhoben. Zudem wird bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Käufer des Fahrzeugs geladen.

 

Die Konventionalstrafe ergibt sich wie folgt:

 

Fahrzeuge mit Verkaufswert bis 9999 € (inkl. MwSt.) = 1200 €

 

Fahrzeuge mit Verkaufswert ab 10 000 € (inkl. MwSt.) = 10% aus dem Verkaufspreis

 

Hinweis: Im Falle eines gerichtlichen Rechtstreits, wird der neue Eigentümer( Interessent des Anbieters) des Fahrzeuges als Zeuge geladen.

 

Verweigert der Auftraggeber den Verkauf des Fahrzeuges, obwohl ein Käufer besteht, so erhebt der Anbieter gegen den Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des Verkaufspreises.

 

1.3 Übersicht Preis/Provision Inserat (KFZ-Händler)

 

Bei Fahrzeuge mit einem Verkaufswert bis 10.000€ = 200€

 

Bei Fahrzeug mit einem Verkaufswert ab 10.001€ bis 20.000€ = 2% aus dem tatsächlichen Verkaufswert.

 

Bei Fahrzeugen mit einem Verkaufswert ab 20.001€ bis 60.000€ = 400€

 

Bei Fahrzeuge mit einem Verkaufswert von über 60.000€ wird individuell zwischen dem KFZ-Händler und dem Anbieter eine Provision vereinbart.     

 

 

 

 

 

Preis/Provision bei Fahrzeugbeschaffung

 

1.4 Bei Fahrzeugbeschaffung wird die Höhe der Vergütung bzw. Provision des Anbieters individuell vor dem Kauf zwischen dem Auftraggeber(Händler) und Anbieter festgelegt. Die Vergütung wird erst dann zur Zahlung fällig, wenn der Kaufvertrag zwischen Auftraggeber(Händler) und Verhandlungspartnern (Verkäufer) abgeschlossen ist. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen Auftraggeber(Händler) und Verhandlungspartner (Verkäufer), besteht seitens des Auftraggebers(Händler) kein Anspruch auf Rückerstattung der zuvor ausgezahlten Provision. Abholung und Überführungen werden gesondert beauftragt und vergütet.                                                                                                                                                                             (Ende der AGB KFZ-Vermittlung/Einkauf (Händler)

 

 

 

§7 Widerrufsbelehrung

 

1. Der Widerruf muss durch Erklärung vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter erfolgen. Aus der Erklärung muss der Entschluss vom Auftraggeber zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. (Die Frist beginnt mit dem Eingang der Online-Auftragsbestätigung beim Anbieter durch den Auftraggeber). 

 

3. Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Der Widerruf vom Auftraggeber kann per Post oder per Mail erfolgen.  Telefonische ist der Widerruf nicht möglich.                                                                                                               (Ende der Widerrufsbelehrung)

 

 

 

§8 Verschwiegenheitsklausel

 

Der Anbieter ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für seine Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

(Ende der AGB Verschwiegenheitsklausel)

 

 

 

§9 Mitwirkungspflicht des Auftraggeber

 

Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. Die Folgen einer unzureichenden Information des Anbieters durch den Auftraggeber hat allein der Auftraggeber zu vertreten.

 

(Ende AGB Mitwirkungspflicht)

 

 

 

 

 

§10 Anzuwendendes Recht

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

(Ende AGB Anzuwendendes Recht)

 

§11 Haftung

 

Der Anbieter haftet nicht für Pflichtverletzungen, die in dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Vertragspartner (Händler, Käufer, Verkäufer) begangen werden. Der Anbieter wird in keiner Form Partei des Rechtsverhältnisses.

 

Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Beschaffenheit des vermittelten Fahrzeuges.

 

Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht; Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(Ende der AGB Haftung)

 

§12 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

 

§13 Salvatorische Klausel

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

(Ende der AGB Salvatorische Klausel)

 

Widerrufsbelehrung

 

1. Der Widerruf muss durch Erklärung vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter erfolgen. Aus der Erklärung muss der Entschluss vom Auftraggeber zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. (Die Frist beginnt mit dem Eingang der Online-Auftragsbestätigung beim Anbieter durch den Auftraggeber). 

 

3. Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Der Widerruf vom Auftraggeber kann per Post oder per Mail erfolgen.  Telefonische ist der Widerruf nicht möglich.

 

Widerruf Datenverarbeitung                                                                                                              

 

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

 

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

 

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

 

Beschwerde Recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

 

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

 

Recht auf Daten Übertragbarkeit

 

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

 

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

 

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

Auskunft, Löschung und Berichtigung

 

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

 

Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.

 

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 

Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

 

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

 

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

(Ende der Widerrufsbelehrung)

 

Erklärung zum Datenschutz

 

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

 

LENOMA - AUTOMOTIVE CONSULT
Anton-Pilgram-Weg 1
71691 Freiberg am Neckar

 

mail: lenoma@online.ms

 

Ihre Betroffenenrechte

 

Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

 

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Webbrowser und das Betriebssystem, sofern Ihr Browser darauf einen Rückschluss zulässt
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

 

 

 

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: Anschriften und Links

 

Erbringung und Leistungen

 

Art und Zweck der Verarbeitung:
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie die Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn die Kenntnis der Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke werden von einem Löschungsverlangen nicht berührt.

 

Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der Daten, die für den Abschluss des Vertrages erforderlich ist, basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

 

Empfänger:
Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftrags Verarbeiter.

 

Dauer der Speichrung:
Wir speichern diese Daten in unseren Systemen bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Diese betragen grundsätzlich 6 oder 10 Jahre aus Gründen der ordnungsmäßigen Buchführung und steuerrechtlichen Anforderungen.

 

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.  Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen keinen Zugang auf unsere angebotenen Inhalte und Leistungen gewähren.

 

Kontaktformular

 

Art und Zweck der Verarbeitung:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

 

Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage Ihrer Einwilligung sowie eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. a und lit. f DSGVO).

 

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

 

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

 

Empfänger:
Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftrags Verarbeiter.

 

Speicherdauer:
Daten werden 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.

 

Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

 

Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

 

Drittlandtransfer:
Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

 

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

 

SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

 

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an lenoma@online.ms  .

 

 

 


LENOMA AUTOMOTIVE CONSULT
Anton-Pilgram-Weg 1

 

71691 Freiberg am Neckar
Tel.: 0173/8920300
Fax.: 03212/7675472
Mail:
lenoma@online.ms

 

 

 

(Ende der Datenschutzerklärung)